Die Kanzlei

Ich bin (emeritierter) Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtstheorie. Lange Jahre habe ich das Institut für die Gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München geleitet. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit war und ist das Wirtschaftsstrafrecht.

Ein Hochschullehrer darf in Deutschland als Strafverteidiger auftreten wie ein Rechtsanwalt. Von diesem Privileg habe ich seit 1980 Gebrauch gemacht, später folgte dann die Zulassung als Rechtsanwalt. Ich verteidige nur in Wirtschaftsstrafsachen.

Mein erster Mandant war Herr Prof. Dr. Joachim Zahn, ehemals Vorstandsvorsitzender der Daimler-Benz AG. Es ging um die Parteispendenaffäre der 80er Jahre, in die viele große Unternehmen und hochrangige Politiker verwickelt waren. Es folgten zahleiche Mandate im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts wie zum Bespiel die Verteidigung von Herrn Dr. Josef Ackermann im sogenannten Mannesmann-Verfahren, Christopher von Oppenheim, Klaus Kleinfeld im Siemens-Fall und Werner Schmidt, Ex-CEO der Bayerischen Landesbank.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vertretung und Verteidigung von Unternehmen, wie beispielsweise Hannover Leasing, Ferrostaal AG, Airbus, BMW AG, ein großer internationaler Pharmakonzern sowie mehrere Großbanken aus Frankreich, der Schweiz und Liechtenstein. Ferner werde ich nicht selten mit Rechtsgutachten beauftragt.

Einzelne Rechtsgebiete zähle ich nicht auf – das Spektrum der Beratung und Verteidigung reicht von A wie Außenwirtschaftsrecht bis Z wie Zollstrafrecht. Es versteht sich, dass insbesondere bei der Verteidigung von Unternehmen viele Fälle internationale Bezüge haben. Wo mir die eigene Expertise im ausländischen Recht nicht ausreicht, kann ich mich auf ein Netzwerk von KollegInnen auf fünf Kontinenten verlassen.

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