Kompetenzen ließen sich am besten über Referenzen beschreiben, also eine Liste von Mandaten und Erfolgen. Absolute Diskretion gegenüber unseren Mandanten gehört jedoch zu unseren obersten Prinzipien. Eine Aufzählung dieser Art scheidet außerdem auch deshalb aus, weil es zu unseren Kompetenzen zählt, Fälle ohne öffentliches Aufsehen zu erledigen.
Prof. Dr. Klaus Volk vertrat zum Beispiel, wie öffentlich bekannt, in der Parteispendenaffäre der 80er Jahre, Herrn Prof. Dr. Joachim Zahn. Die Anklage wurde schließlich nicht zugelassen. Im „Mannesmann-Verfahren“ verteidigte er den damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG, Herrn Dr. Ackermann. Im Sal. Oppenheim-Verfahren vor dem Landgericht Köln vertrat er Herrn Christopher Freiherr von Oppenheim.
In jüngster Zeit verteidigten Herr Prof. Dr. Volk und Frau Dr. Rosskopf gemeinsam den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BayernLB gegen Vorwürfe der Untreue und Bestechung beim Erwerb von Anteilen an der Hypo-Alpe-Adria Bank sowie ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Bank gegen Vorwürfe des Prozessbetrugs und der Falschaussage im "Kirch"-Verfahren.